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- Geschrieben von: Steffen Wurm
Öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag
Ausschuss für Schule und Sport · 21. September 2018
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Anlass der Anhörung Sachverständigenanhörung zum „Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen" Der Sächsische Schulleitungsverband war vertreten durch Steffen Wurm, der die Einschätzung des Verbandes zur Wirksamkeit des Artikelgesetzes einbrachte. |
Steffen Wurm machte darauf aufmerksam, dass das Gesetz aus Sicht des SSV deutliche Defizite aufweist — insbesondere im Hinblick auf die an Schulen wirksame Verantwortungsstruktur. Seit Jahrzehnten steigt die Zahl der von Schulleitungen zu tragenden Aufgaben permanent an. Allein in den letzten Jahren war die Arbeitsverdichtung enorm.
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Gestiegene Anforderungen durch Migration und Integration Durch die Aufnahme deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stiegen nicht nur die Anforderungen an Schulen mit VKA-Klassen, sondern auch an jene, die Schüler in Phase DaZ II zur Teilintegration aufnehmen mussten. Hinzu kommt mit dem neuen Schulgesetz die Inklusion. Die meisten Schulen können die dafür nötigen Voraussetzungen nicht erbringen. |
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Lehrerausbildung und Seiteneinsteiger Schulleiter tragen in gestiegenem Maße die Verantwortung für die Lehrerausbildung. Der Ausbildungsaufwand für Seiteneinsteiger ist erheblich höher. An Schulen mit einem Seiteneinsteiger-Anteil von 25 bis über 50 % ist er anforderungsgerecht nicht mehr leistbar. Das Artikelgesetz würdigt diese Steigerung der Verantwortung nicht im gebotenen Maß. Seit 1992 erfolgte beispielsweise keine Anpassung der schulbezogenen Anrechnungsstunden an die gestiegene Aufgabendichte. |
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Verletztes Abstandsgebot und ungleiche Ämterstruktur Auch in der durch das Gesetz angestrebten Ämterstruktur findet die gestiegene Verantwortung keine Reflexion. Der SSV sieht das Abstandsgebot verletzt — eine Einschätzung, die auch von weiteren Sachverständigen geteilt wurde, darunter Prof. Ungerer (Landesbildungsrat) und Rechtsanwalt Neie. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs wäre es möglich, dass ein Fachberater finanziell besser gestellt ist als ein Schulleiter. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum Lehrer sofort in eine höhere Entgeltstufe eingruppiert werden können, Schulleiter hingegen erst nach Absolvierung einer Wartefrist. |
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Verbeamtungsangebot und Nettolohngerechtigkeit Nahezu Einigkeit herrschte unter den Sachverständigen, dass ein Verbeamtungsangebot an Lehrer auf den aktuellen Lehrermangel reagiert. Offen bleibt jedoch, warum durch die Absenkung des Höchsteintrittsalters nur eine Minderheit profitiert. Die übergroße Mehrheit der Lehrer wird die Nettolohndifferenz als Gerechtigkeitslücke empfinden. Auf Schulleiter wirkt dieser Effekt in besonderer Ausprägung: Seit Jahren arbeiten angestellte Schulleiter in Sachsen für ein Nettoentgelt, das im Wesentlichen dem eines angestellten Lehrers entspricht — ein Umstand, den das vorliegende Gesetz nicht abstellt. |
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Eindeutige Forderung des SSV Schulleiterinnen und Schulleiter sind zum 01.01.2019 ohne Beurteilungsverfahren und Wartefrist in das jeweilige Beförderungsamt zu heben. |
